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LKW-Kartell – aktuelle Informationen (Stand 19.12.2016)

In Ergänzung unserer Informationen zum LKW-Kartell (Eildienst Nr. 13 – ED 197 vom 16.11.2016 sowie Nr. 14 – ED 235 vom 13.12.2016) verweisen wir auf das beigefügte Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte um Beachtung, insbesondere in Bezug auf die möglicherweise eintretende Verjährung.

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Der VKU sowie die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf verständigt, gemeinsam ein ökonometrisches Schadensgutachten zum LKW-Kartell zu beauftragen. Im Rahmen einer im November durchgeführten Auswahlsitzung haben verschiedene Gutachter ihre Konzepte und methodischen Überlegungen zur Erstellung eines solchen Gutachtens vorgestellt. Nach Auswertung der Konzepte sowie einer Prüfung der fachlichen Eignung haben sich die Verbände entschieden, das Gutachten durch das Büro Lademann & Associates, Hamburg, erstellen zu lassen.

Es ist beabsichtigt, allen interessierten Mitgliedsunternehmen sowie Städten, Kreisen und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die Gutachtenergebnisse für die weitere Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie für etwaige außergerichtliche Verhandlungen mit den Kartellanten nutzbar zu machen.

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