Lkw-Kartell: Frist bis 05.05.2017 zur Beteiligung am Schadensgutachten
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im sog. Lkw-Kartell ist es erforderlich, die Höhe bzw. eine Größenordnung des jeweiligen Schadens durch ein sog. ökonometrisches Schadensgutachten konkret zu beziffern.
Die Onlineabfrage zur Beteiligung am Schadensgutachten durch das Büro Lademann & Associates in Hamburg kam nunmehr zu dem Ergebnis, dass sowohl von der Teilnehmerzahl als auch vom erwarteten Ergebnis die Erstellung eines derartigen Gutachten zur Durchsetzung der jeweiligen Schadensersatzansprüche zielführend ist. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich dabei mit dem Gutachter auf die Eckpunkte für eine derartige Vorgehensweise geeinigt.
Sollten Sie vom Lkw-Kartell betroffen sein und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen planen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an der Gutachtener-stellung zu beteiligen, soweit Sie keine pauschale Schadensersatzpflicht bei einem Kartellverstoß vereinbart haben.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die von Seiten des Gutachters gesetzte Frist vom 05.05.2017.
Die notwendigen Informationen, die zu unterzeichnende Teilnehmervereinbarung sowie weitergehende Hinweise müssen bei Bedarf in der Geschäftsstelle angefordert werden (m.siedenschnur@hsgb.de).
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Frist 05.05.2017 nicht verlängerbar ist und eine entsprechende Rückmeldung Ihrerseits zu diesem Zeitpunkt erfolgen muss.
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