Neues Förderprogramm „NACHHALTIGES WOHNUMFELD“
Das Land Hessen hat ein neues Förderprogramm für städtebauliche Konzepte (Schwerpunkt Wohnen) gestartet.
In 2018 werden Konzepte gefördert, in den folgenden Jahren ist vorgesehen, auch investive Maßnahmen zu fördern. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau sowie die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden.
Zweckverbände nach § 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt beziehungsweise eingeschlossen sind.
Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist des Weiteren, dass der Stadt- oder Ortsteil, in dem das Plangebiet liegt, mindestens 2.000 Einwohner hat.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/nachhaltiges-wohnumfeld.html
Hier ist die Pressemitteilung des Ministeriums: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/land-foerdert-nachhaltiges-wohnumfeld-neuen-wohnquartieren