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Referentenentwurf der Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den Studiengang Bachelor of Arts - Allgemeine Verwaltung {APOgD AV) Anpassung an das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (2. DRModG)

In der Anlage finden Sie den Entwurf der Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den Studiengang Bachelor of Arts- Allgemeine Verwaltung mit der Bitte um Kenntnis- und gegebenenfalls Stellungnahme, spätestens bis zum 30. April 2014.

Für die kurze Fristsetzung bittet das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport im Hinblick darauf, dass das 2. DRModG bereits zum 1. März 2014 in Kraft getreten ist, um Verständnis.

Die Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den Studiengang Bachelor of Arts ist erforderlich, um die auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz- 2. DRModG) vom 27. Mai 2013 (GVBI. S. 218, 508), geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (GVBI. S. 578), notwendigen Anpassungen an das Hessische Beamtengesetz und die Hessische Laufbahnverordnung vorzunehmen.

Weiterhin wird die Bezeichnung der ,.Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden" durch die nunmehr gültige Bezeichnung „Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung" ersetzt

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung für den Studiengang Public Administration (APOgD AV) vom 23. Juli 2010 (StAnz. S. 1970), geändert durch Verordnung vom 21. Februar 2013 (StAnz. S. 414), wird aufgrund der umfangreichen Änderungen aufgehoben. Die Regelungen, die nicht die Anpassung an das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz betreffen, werden in dem Entwurf der Neufassung APOgD AV mit redaktionellen Änderungen beibehalten.