Zahlungen des Landes zum konnexitätsbedingten Ausgleich für die Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.12.2008
Das Hessische Ministerium der Finanzen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben mit Schreiben vom 25.06.2014 darüber informiert, dass gem. der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen über den konnexitätsbedingten Ausgleich für die MVO 2008 weitere Finanzmittel i.H.v. insgesamt rd. 48 Mio. € zur Auszahlung kommen.
In der vorgenannten Vereinbarung, die zu finden ist auf unserer Homepage www.hsgb.de unter Fachinformationen/Mitwirkung/Gesetzesänderungen, 17.12.12 als Link unter dem Beitrag zu „Kita-Finanzierung: Konnexitätsausgleich für die Mindestverordnung und Entwurf eines Hessischen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) vom 17.09.2013."
In dieser Vereinbarung ist dargelegt, dass als konnexitätsgerechter Ausgleich für die Jahre 2009 bis 2013 vom Land ein Festbetrag von 455,7 Mio. € zur Verfügung gestellt wird, dessen Auszahlung den Kommunen bis zum 31.12.2018 nachgewiesen wird. Der Betrag soll wie folgt aufgegliedert werden. Zunächst werden 155,45 Mio. €, die als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, zur Auszahlung gebracht. Ferner ist dort geregelt, dass im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Umsetzung der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder nicht verausgabte Mittel im ersten Halbjahr 2014 an die Gemeinden ausgezahlt werden. Verteilungskriterium für die Auszahlung der bis zum 31.12.2013 nicht verausgabten Mittel ist die Anzahl der in den Gemeinden betreuten Kinder auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03.2013. 70 Mio. € wurden vereinbarungsgemäß im 1. Quartal 2013 bereits gem. vorgenannter Statistik zur Auszahlung gebracht (Abschlagszahlungen 2013). 49 Mio. € sollen nunmehr über die zuständige Bewilligungsbehörde – Regierungspräsidium Kassel – in den nächsten Tagen durch entsprechende Zuwendungsbescheide direkt an die betreffenden Hessischen Kommunen zur Auszahlung gebracht werden.
Nach Abschluss dieser Auszahlung an die Gemeinden erfolgt der Ausgleich in den nächsten Jahren vereinbarungsgemäß ausschl. über die Grundpauschalen der Betriebskostenförderung nach dem Hessischen Kinderförderungsgesetz.
Die Höhe der von den einzelnen Städten und Gemeinden zu erwartenden Beträge aus der Auszahlung der nicht verausgabten MVO-Mittel ist der beigefügten Auflistung zu entnehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
10.07.2014 1-Bü/Schr