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Integration vor Ort – Ausweitung des Landesprogramms „Wegweisende Integrationsansätze Realisieren – WIR“

Für die nachhaltige Unterstützung der Kommunen bei der Integration von Geflüchteten und die Förderung von kommunalen Integrationsprojekten stellt das WIR-Programm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zusätzliche Mittel zur Verfügung.

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Mit dem Aktionsplan II werden die Mittel ab 2017 von 4,6 Mio. auf 8,85 Mio. Euro erhöht. Nähere Informationen und die genauen Antragsmodalitäten sind dem Hessischen Integrationskompass zu entnehmen (www.integrationskompass.de). Die bewährte Förderung von WIR-Koordinationskräften bei den Landkreisen, kreisfreien und Sonderstatusstädten wird weitergeführt. Ein Kernpunkt der zusätzlichen Programmlinien ab 2017 ist die Förderung einer Personalstelle für „WIR-Fallmanager für Geflüchtete“. Gefördert wird diese neue Aufgabe bei den antragsberechtigten 33 Landkreisen, kreisfreien und Sonderstatusstädten mit 1,65 Millionen €. Sie sollen Flüchtlingen einen Überblick über die bestehenden Angebote geben und sie passgenau zu den zuständigen Stellen weiterleiten. Um dies in die Breite zu tragen, sollen sie ein Lotsen- bzw. Patennetzwerk auf kommunaler Ebene aufbauen und diese begleiten. Schließlich sollen sie die Koordination zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen unterstützen. Mit den bereits eingeführten WIR-Koordinationen und den für Flüchtlinge zuständigen Stellen sollen sie eng kooperieren. Die Stelle kann auch bei gemeinnützigen Trägern angesiedelt werden.

Geflüchtete Frauen und Mädchen sind besonders schutzbedürftig, da sie besonderen Risiken ausgesetzt und von sozialer Ausgrenzung besonders betroffen sind. Gleichzeitig sind sie Motoren für die Integration der Familien und erbringen hohe Integrationsleistungen. Um ihre Situation zu verbessern, stellt die Landesregierung ab 2017 jährlich 500.000 € zur Förderung modellhafter Vorhaben und Projekte zur Verfügung. Niedrigschwellige Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und zur Stärkung der Integrationsmöglichkeiten können unterstützt werden. Antragsberechtigt sind alle interessierten Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.

Ein neuer Förderschwerpunkt ist auch die Unterstützung von Migrantenorganisationen; hierfür stehen jetzt 400.000 € zur Verfügung. Diese leisten vor Ort in vielen gesellschaftlichen Bereichen wichtige Integrationsarbeit. Sie bieten Neuzugewanderten emotionale Sicherheit und Orientierung; auch verfügen sie vielfach über einen direkten Zugang zu den unterschiedlichen Zielgruppen. Es wird eine zentrale Fachstelle für die intensive Begleitung, Beratung und Vernetzung von Migrantenorganisationen aufgebaut. Darüber hinaus werden Mikroprojekte im Rahmen der Aktivitäten der Migrantenorganisationen, die Stärkung der Vereinsstruktur durch die Einstellung einer 450€-Kraft und der Aufbau von Netzwerken mit kommunalen etablierten Akteuren gefördert. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen sowie Kommunen in Kooperation mit diesen.

Zudem wird die etablierte Förderung ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und –lotsen ausgebaut. Bisher konnten die Ausbildung und der Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen nicht gefördert werden, wenn es um Flüchtlinge ging. Ab 2017 werden auch die Qualifizierung und der Einsatz von Integrationslotsinnen und –lotsen, die mit Geflüchteten arbeiten, gefördert. Hierfür stehen ab 2017 zusätzlich 500.000 € zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle interessierten Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.

Mit der Förderung innovativer Integrationsmaßnahmen sollen neue Modellprojekte angestoßen werden. Deren Laufzeit soll sich über einen längeren Zeitraum, maximal drei Jahre, erstrecken. Die Projekte sollen in verschiedenen Themen- bzw. Handlungsfeldern arbeiten, neue Lösungsansätze zur nachhaltigen Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund bieten und die Eigeninitiative stärken. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Vernetzung vor Ort gelegt. Antragsberechtigt sind alle interessierten Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.

Wie bisher können Projekte zur interkulturellen Öffnung von Institutionen, Behörden, Vereinen, Verbänden und Migrantenorganisationen sowie Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur gefördert werden. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen über Personal- und Organisationsentwicklung zu erreichen. Antragsberechtigt sind alle interessierten Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.

Sprachförderung: „MitSprache – Deutsch 4U“
Die Sprachförderung ist ein Kernanliegen der hessischen Integrationspolitik. Hier stellt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zwei Instrumente zur Verfügung. Auch für dieses Programm sind nähere Informationen und die genauen Antragsmodalitäten dem Hessischen Integrationskompass zu entnehmen (www.integrationskompass.de).

Schwerpunkt der Sprachförderung ist das bislang mit 1,5 Millionen € ausgestattete Förderprogramm „MitSprache – Deutsch 4U“ (Sprachfördermaßnahmen für die alltagsbezogene sprachliche Erstorientierung von Flüchtlingen). Das Programm wurde für 2017 um 1,2 Millionen € auf 2,7 Mio. € erhöht. Zusätzlich zu den Sprachkursen kann nun auch die Kinderbetreuung während der Kurse getragen werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien und Sonderstatusstädte. Diese Mittel können an öffentliche, kirchliche und freie Träger weitergeleitet werden.

Fortgeführt wird ebenfalls die niedrigschwellige Sprachförderung von Erwachsenen mit Migrationshintergrund, insbesondere von Eltern (z. B. Mama-lernt-Deutsch-Kurse). Die Kurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen Anspruch auf Förderung oder keine Zulassung zu den Bundesintegrationskursen haben. Antragsberechtigt sind alle interessierten Kommunen, öffentliche, kirchliche und freie Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.

Informationen:
Wiebke Schindel
Referatsleitung VI 2
Abteilung Integration
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistr. 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/817-3316
Fax: 0611/32719-3316
Email: wiebke.schindel@hsm.hessen.de

Anbei weitere, umfangreiche Informationen zu den neuen Förderlinien

2013_07_05 Förderrichtlinie zum Landesprogramm WIR web

2017_01_27_Informationsschreiben Förderungen

Aktionsplan II

CI-Aufforderung Antragstellung WIR IP geflüchtete Frauen

CI-Ausschreibung WIR-Fallmanager

FAQ Integrationslotsenförderung im WIR

Fbl_1_Antragsformular_WIR

Fbl_1_B_Detailangaben Konzept WIR-Fallmanagement Geflüchtete

Fbl_4_FinanzPlan WIR