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Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ - „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit. Im Januar 2016 startet das neue Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kita
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Welche Ziele verfolgt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“?

Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen und der Qualität der Kindertagesbetreuung durch:

  • Stärkung des Systems früher Bildung mit Hilfe von Funktionsstellen in den Kindertageseinrichtungen,
  •  Qualifizierung und Spezialisierung von zusätzlichen Fachkräften im Handlungsfeld sprachliche Bildung und in den querschnittlichen Handlungsfeldern Zusammenarbeit mit Familien sowie inklusive Pädagogik,
  • Fachliche Unterstützung und Weiterentwicklung der Kita-Teams und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeptionen,
  •  Stärkung und Qualifizierung des Unterstützungssystems (Fachberatung) sowie
  •  Schaffen von Aufstiegsmöglichkeiten für berufserfahrene Erzieher/-innen.

Was konkret wird gefördert?

1. Zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung (Sprachexperten/-innen, Sprachberater/-innen etc.) in Kindertageseinrichtungen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle (mindestens 19,5 Wochenstunden) mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit (Eingruppierung bei Anwendung des TVöD in TVöD S8 bzw. bei Anwendung anderer Tarifwerke/ Entgeltvereinbarungen analog (im Sinne von vergleichbar) TVöD S8) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 25.000 € pro Jahr.

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Verteilung des Zuschusses auf Sach- und Personalausgaben. Der Zuschuss in Höhe von 25.000 € kann bei Bedarf komplett für die Personalausgaben eingesetzt werden.
Der Einsatz für projektbezogene Anschaffungen bzw. programmbezogene Fortbildungen, auch für die weiteren Teammitglieder der Einrichtung, ist ebenfalls möglich.
Eine Vorgabe von programmbezogenen externen Fortbildungen gibt es im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ nicht, da diese durch die zusätzlichen Fachberatungen geleistet werden.

2. Kontinuierliche Unterstützung durch zusätzliche FachberatungenDie Träger der Fachberatung erhalten einen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stelle (mindestens 19,5 Wochenstunden,  Eingruppierung bei Anwendung des TVöD in TVöD S 17 bzw. bei Anwendung anderer Tarifwerke/Entgeltvereinbarungen analog (im Sinne von vergleichbar) TVöD S 17) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 32.000 € pro Jahr.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Verteilung des Zuschusses auf Sach- und Personalausgaben.

Was sind die Zuwendungsvoraussetzungen?

An dem Bundesprogramm  können sich ausschließlich Einrichtungen beteiligen, die am Stichtag 1. März 2015 (Kinder- und Jugendhilfestatistik – Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen) mindestens 40 Kinder (ohne Schulkinder) betreuen.

Das Kriterium „überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung“ wird entweder sozialräumlich durch die Länder bestimmt oder auf Grundlage der durchschnittlichen Landesquote der Kinder, in deren Familien überwiegend nicht deutsch gesprochen wird bzw. der durchschnittlichen Landesquote der von der Kita-Beitragszahlung vollständig bzw. teilweise befreiten Familien.

Die Einrichtungen müssen bereit sein, sich mit anderen Kindertageseinrichtungen zu einem Verbund von grundsätzlich 10 bis 15 Einrichtungen zusammenzuschließen, der von einer zusätzlichen Fachberatung angeleitet wird.

Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste mit 265 Einrichtungen in 21 Verbünden wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für dieses Programm an den Bund weiter gemeldet. Nunmehr wird seitens des Bundes die Anmeldungen verschickt werden, so dass sich die vor Ort interessierten Einrichtungen endgültig einem Verbund und einer Fachberatung anschließen müssen, um sich für das Projekt anmelden zu können. Weitere Informationen sind den beigefügten Unterlagen entnehmen sowie unter http://www.fruehe-chancen.de/ erhältlich. Fragen können unter Kontakt@Schwerpunkt-Kitas.de oder bei Birgit Dettmar-Vehreschild gestellt werden.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Birgit Dettmar-Vehreschild
Referat II 1 - Kinder, frühkindliche Bildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Telefon: +49(0)611-817-3866
Fax: +49(0)611-32719-3866
E-Mail: birgit.dettmar-vehreschild@hsm.hessen.de

Vorschlagsliste B final Hessen Einrichtungen Bundesprogramm Sprache (ohne Quote) (2)

Info_Neues_Bundesprogramm_Sprach-Kitas