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Modellvorhaben „Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum“ ausgelobt

Die Hessische Staatskanzlei lobt ein Modellvorhaben zur „Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum“ aus. Im Mittelpunkt der mit insgesamt 300.000 Euro dotierten Initiative steht die Förderung kleiner, ländlicher Kommunen, die in Zuwanderung eine Chance sehen, den Folgen des demografischen Wandels zu begegnen.

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© Fotolia - Henrik Dolle

„Hessen ist ein attraktives Zuzugsland, die Bevölkerung wächst. Aber weil sich die Menschen ganz unterschiedlich verteilen und oftmals in die Ballungszentren streben, haben viele ländliche Regionen mit einem Rückgang der Einwohnerzahlen zu kämpfen. Flüchtlinge mit dauerhaftem Bleiberecht können durchaus einen Beitrag leisten, um die daraus resultierenden Probleme, wie leerstehenden Wohnraum, die Schließung von Schulen oder die Verschlechterung des öffentlichen Personennahverkehrs, abzumildern. Mit dem Modellvorhaben wollen wir Kommunen im ländlichen Raum unterstützen, die sich aktiv um eine dauerhafte Ansiedelung und Integration von Flüchtlingen in ihrer Gemeinde bemühen. Gefragt sind Initiativen, deren konkrete Maßnahmen wir als Landesregierung soweit fördern und begleiten wollen, damit diese als Vorbild für andere Kommunen dienen“, erläuterte der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, der zugleich auch Demografiebeauftragter und Flüchtlingskoordinator der Hessischen Landesregierung ist.

Der Aufruf für das Modellvorhaben richtet sich an Kommunen im ländlichen Raum mit einer Größe von 5.000 bis 10.000 Einwohnern, die eine ungünstige demografische Prognose haben. Diese können sich bis zum 22. April bewerben. Die Entscheidung über die Teilnahme am Modellvorhaben trifft eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Landkreistages, der Servicestelle Vitale Orte 2030 der Hessen Agentur sowie der Fachministerien und der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der eingereichten Bewerbungen. Pro ausgewählter Modellkommune stehen für 2016 und 2017 jeweils bis zu 50.000 Euro pro Jahr für die Arbeit zur Verfügung.

„Wir wollen die Städte und Gemeinden motivieren, innovative Lösungen zu suchen und individuelle Anreize für den Zuzug und Verbleib von anerkannten Flüchtlingen zu schaffen. Dies beispielsweise in den Bereichen der Bildungs- und Integrationskurse, der Kinderbetreuung, beim Wohnraum, in Vereinsaktivitäten und bei der Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Kommunen sollen zeigen, wie sie eine langfristige Bindung der Zuwanderer an ihren Ort sicherstellen möchten. So profitieren im Endeffekt viele: die Kommunen, die Ortsgemeinschaften und die Flüchtlinge“, so Staatsminister Wintermeyer.

Quelle: Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei, 24.02.16